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VGH Bayern, 05.07.2006 - 2 A 05.1873 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.11.2022 - VI ZR 379/21
Gesamt- oder Teilgläubigerschaft obsiegender Streitgenossen bezüglich eines …
Nach den dortigen Überlegungen kommt die Annahme einer Gesamtgläubigerschaft aber dann in Betracht, wenn der konkrete, wirksame Kostenfestsetzungsbeschluss von einem Vollstreckungsorgan und von dem Vollstreckungsschuldner als Titel in diesem Sinne zu verstehen ist (…vgl. BGH, aaO Rn. 21; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 5. Juli 2006 - 2 A 05.1873, BeckRS 2008, 34107 Rn. 21 sowie bereits OLG Breslau, JW 1930, 3345). - KG, 07.02.2008 - 2 U 5/05
Parteifähigkeit von im Handelsregister gelöschten Handelsgesellschaften; …
Vor dem Hintergrund, dass bei der Auslegung des Kostenfestsetzungsbeschlusses der nach außenhin erkennbare Erklärungswille der den Beschluss erlassenden Rechtspflegerin maßgeblich ist, die Rechtspflegerin aber zur Überprüfung des Rubrums des Urteils weder veranlasst noch befugt ist und in aller Regel auch nicht über die ausreichenden Informationen zur Durchdringung gesellschaftsrechtlicher Beteiligungsverhältnisse verfügt, bestehen schon erhebliche Zweifel, ob selbst dann, wenn das Rubrum des Urteils abweichend von seinem Wortlaut auszulegen wäre, dies für die Auslegung des Kostenfestsetzungsbeschlusses überhaupt maßgeblich sein könnte (verneinend: VGH München, Urtl. v. 5. Juli 2006, 2 A 05.1873, zit. nach Juris, Rdnr. 21). - LG Düsseldorf, 14.07.2009 - 4b O 14/09
Gesamtgläubiger
Angesichts dessen kann zur Auslegung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 12.05.2005 nur auf diesen Titel selbst abgestellt werden (vgl. BGH BauR 1985, 478; VGH München, Urteil vom 05.07.2006, BeckRS 2008 34107; VGH München, 2 AS 05.2185, Beschluss vom 14.02.2006, Juris-Datenbank).